Mo – Fr : 8:00 – 17:00

Joachim Barth - Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk

Von der Handwerkskammer Berlin öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger

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Joachim Barth

Was mir wichtig ist.

Als von der Handwerkskammer Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger lege ich besonderen Wert auf Integrität, Genauigkeit und Unabhängigkeit. Meine Gutachten und Bewertungen basieren auf fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung im Parketthandwerk. Es ist mir wichtig, stets objektiv und unparteiisch zu agieren, um für meine Auftraggeber transparente und verlässliche Ergebnisse zu gewährleisten. Vertrauen und Professionalität stehen für mich an erster Stelle, um eine faire und sachgerechte Beurteilung sicherzustellen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Bei allen Fragen im Bereich Parkett stehe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung und umfassendem Fachwissen zur Seite, um Ihnen die bestmögliche Lösung zu bieten.

Sie sind mit der handwerklichen Leistung unzufrieden?

Die Gewährleistungsfrist läuft ab und Ihre Reklamationen werden zurückgewiesen?

Sie haben einen
Fußbodenschaden?

Sie sind Auftragnehmer und sehen sich aus Ihrer Sicht unberechtigten Reklamationen ausgesetzt?

VITA
JOACHIM BARTH

Beruflicher Werdegang

  • 1943 geboren in Berlin
  • 1958 Schulabschluss Technischer Zweig (heutiger Realschulabschluss)
  • 1958 Beginn der Lehre als Parkettleger
  • 1961 Gesellenprüfung Tischler-Parkettlegerhandwerk
  • 1961 Eintritt in den elterlichen Betrieb (Aug Wilh, Rudolph, Parkettlegermeister)
  • 1965 – 1966 Private Handelsschule Rackow
  • 1970 Meisterprüfung im Parkettlegerhandwerk Handwerkskammer Berlin
  • 1972 Bodenlegerbrief Handwerkskammer Koblenz
  • 1978 Mitinhaber des elterlichen Betriebes
  • 1979 öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Handwerkskammer Berlin
  • 1984 Alleininhaber des elterlichen Betriebes
  • 1986 Restaurator im Parkettlegerhandwerk
  • 2006 Übergabe des Betriebes an den Sohn, Parkettlegermeister Thorsten Barth

AUFTRAGGEBER

Zu den Auftraggebern gehören unter anderem:

  • Gerichte
  • Versicherungen
  • Privatpersonen
  • Bauträger
  • Baufirmen
  • Handwerksbetriebe
  • Architekten
  • Parkettindustrie
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Objekteure

REFERATS - ÜBERSICHT

  • Referatsübersicht

    Fachtechnik

    Berechtigte Reklamation oder hinzunehmende Unregelmäßigkeit?
    Wann stellen hohlklingende Bereiche einen Mangel dar?
    Stimmt es, dass eine Parkettoberfläche nicht im Streiflicht beurteilt werden darf?
    Wärmedämmung bei Trockenestrichkonstruktionen
    Problemkreis Holzbalkendecke
    Dielenverlegung, genagelt, geschraubt, geklebt
    Sind Fugen vermeidbar oder wie breit darf eine Fuge sei?
    Falsche Anwendung der Grenzabmaße DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
    Raumaufteilung, Musteranordnungen, Ästhetik
    Was  ist „Raumklima“?

    Betriebswirtschaft

    Preisfindung im Parkettlegerhandwerk
    Die Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes
    Klassische Fehler in Angeboten

    Normung

    Der Umgang mit Werkssortierungen
    Wie kann Streit um Sortiermerkmale vermieden werden?
    Fallstricke in den Parkettnormen
    Parkettstab oder Diele? Widerspruch DIN EN 13226 vs. DIN EN 13629

Kontakt

Ich helfe Ihnen gern weiter!